Private Krankenkassen oder die Beihilfe für Beamte erstatten in den meisten Fällen einen guten Teil der Kosten für Behandlung und Medikamente. Dies gilt auch für Zusatzversicherungen bei gesetzlichen Krankenkassen. Die jeweilige Höhe der Erstattung fällt jedoch unterschiedlich aus und hängt u.a. ab von der Art Ihres Tarifs, den Höchstsätzen für die verschiedenen Leistungen und einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Die Rechnungen stelle ich auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so können Sie diese direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.
Momentan übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. Allerdings kann gibt es erste Zeichen dafür, dass sich dies in nächster Zeit ändern wird. So übernimmt die IKK Südwest als erste gesetzliche Krankenkasse seit Oktober 2013 Homöopathie-Leistungen auch für gesetzlich Versicherte – wenn auch vorerst nur in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Was Sie hier momentan als gesetzlich Versicherte/r tun können: Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse und fordern Sie diese auf, in Zukunft ebenfalls Kosten für Heilpraktiker zu erstatten – schließlich geht es um Ihre Gesundheit!
Die Dauer und Anzahl der einzelnen Therapiesitzungen sind von den jeweiligen Beschwerden abhängig. Nach dem Erstgespräch kann ich eine erste Einschätzung vornehmen, so dass Sie die ungefähre Länge der Therapie und damit auch die Kosten abschätzen können.
Heilbehandlungen sind generell umsatzsteuerbefreit.
Während privates und berufliches Coaching generell umsatzsteuerpflichtig sind, ist Psychotherapie als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Die eingesetzten Methoden (kognitive und imaginative Verfahren, Gesprächs- bzw. Verhaltenstherapie) sind hier überlappend. Der wesentliche Unterschied ist das Anliegen – bei der Psychotherapie geht es um die Behandlung einer krankhaften Störung, die in Form eines Krankheitscodes nach ICD-10 ausgedrückt werden kann, z.B. Angststörungen, Phobien oder Zwangshandlungen. Coaching ist eine Begleitung bei beruflichen oder privaten Themen ohne Krankheitswert, für die bessere oder neue Lösungen entwickelt werden sollen, z.B. Stärkung des Selbstbewusstseins, angemessenes und souveränes Verhalten in Konfliktsituationen, Auf- und Ausbau von Führungsqualität.
Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen i.d.R. weder Kosten für Psychotherapie noch Coaching beim Heilpraktiker. Allerdings können ab einem gewissen Gesamtbetrag Gesundheitsausgaben als "Besondere Belastungen" steuerlich geltend gemacht werden. Die Berechnung orientiert sich am Gesamteinkommen, bitte fragen Sie Ihren Steuerberater nach Details.
Berufliches Coaching kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, z.B. für Führungskräfte oder Selbstständige.
Um die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten, halte ich den mit Ihnen abgestimmten Termin exklusiv für Sie frei. Sollte Ihnen etwas dazwischenkommen, so dass Sie den Termin verschieben müssen, sagen Sie mir bitte mindestens 24 Stunden (Arbeitstag) vorher telefonisch oder per E-Mail Bescheid, damit auch ich dies entsprechend planen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen ansonsten 50% der Kosten in Rechnung stellen muss.
Mörikestraße 19
Bad Friedrichshall bei Heilbronn
Parkplätze am Haus
HNV: Bahnhof Kochendorf
(Linien S41/S42 Heilbronn - Mosbach/Sinsheim)
Erfahren Sie mehr über mein Vorgehen bei der Behandlung von Beschwerden
Die unterschiedlichen Schwerpunkte meiner Arbeit im Überblick
Eine Übersicht der von mir eingesetzten Naturheilverfahren